Bei der Beschreibung der Kopfsteuer in
dem Amt Osterode haben die Leute auf der Freiheit nach dem Handwerk, und
die in Lasfelde nach der Länderei als Kölner nicht können taxiert werden,
weil die auf der Freiheit, obschon einige derselben ein Handwerk als
Leineweber und Hausbäcker treiben, sich von solchem Handwerk nicht nähren,
weder Gesellen noch Jungen darauf halten, sondern die Leineweber um die
Frühlings- oder Bleichzelt nur etwa 5 oder 6 Wochen mit einem Tau
arbeiten; die Bäcker auch das Brot, welches sie aus dem Korn, so sie auf
Borg nehmen und nachgehends bezahlen, backen, selbst nach dem Harze
tragen, sauren und schlechten Gewinn daran haben. Einige Einwohner in
Lasfelde, ob sie zwar Kölner genannt werden können, auch ein oder der
andere etwas Land haben, so ist solches aber so schlecht, indem, wann es
im Jahr getragen, zwei brach liegen muß, daß der Morgen für 1, 2 oder
höchstens 3 Reichsthaler verkauft wird; diese Leute auch keine eigenen
Pferde haben, sondern ihr bischen Land für Lohn bestellen lassen; daher
man in beiden Communen die Beschreibung nach der Tax der gemeinen Bürger
in den kleinen Städten, welche weder brauen noch ein Handwerk treiben, 3
Classen zu 18 Mariengroschen, und sie als Tagelöhner, welches sie auch
wahrhaftig sein, einrichten müssen. Jedoch ist allemal, wann jemand
vorkommen, der von Handwerk etwas Nahrung oder sonst einiges Vermögen hat,
danach taxiert und keiner verschont worden.